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WISSENSWERTES ÜBER DIE FLIESE

DIE FLIESE – VOM ALTERTUM ZUR GEGENWART

Die ersten Gegenstände aus Ton entstanden vor ca. 30.000 Jahren; aber es dauerte weitere ca. 20.000 Jahre bevor der Mensch in der Lage war, Gebrauchsgegenstände aus Keramik (griech. Keramos) herzustellen. Die ältesten Funde stammen aus der Zeit um 9.000 v.Chr. Sie wurden im oberen Niltal in Ägypten gefunden.

Die ersten glasierten Fliesen wurden als Wandschmuck in den altägyptischen Pyramiden (ca. 2.600 v.Chr.) verwendet und fanden danach eine rasche Verbreitung auch in Persien, bei den Assyrern und Babyloniern.

In Europa wurde die Fliese ab dem 14. Jahrhundert populär. Besonders bekannt wurde u.a. die Delfter Fayencemanufakturen. „Delfter Kacheln“ werden bis heute auf der ganzen Welt geschätzt .

Erst vor etwa 1000 Jahren wurden keramische Fliesen als Fußbodenbeläge auch in Deutschland verwendet. Zuerst ausschließlich in Schlössern, Palästen und Kirchen. Nur Fürsten und Könige konnten sich diesen Luxus leisten.

Heute sind Fliesen aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Dank industrieller Fertigungsmethoden ist aus dem Luxus- ein Gebrauchsgegenstand geworden.

 

HERSTELLUNG UND ARTEN

Seit dem Altertum hat sich an der Zusammensetzung der zu verwendenden Rohstoffe nicht viel verändert. Noch immer ist der Ton die Basis dieser Baukeramik.

Dem Ton werden andere mineralische Rohstoffe hinzugefügt, z.B. Quarz, Kaolin und Feldspat. In einigen Fällen auch Dolomit, Schamott oder Calcit. 

Die so gewonnen Rohmasse wird gepresst - feinkeramische Massen im sog. Trockenpressverfahren, Massen für Grobkeramiken im Strangpressverfahren – und dann nach dem Trocknen bei Temperaturen zwischen 900 und 1200 Grad Celsius gebrannt.

Wir unterscheiden u.a. in Einbrand- und Doppelbrandfliesen. Während Einbrandfliesen nur einem Brennvorgang benötigen, um die Scherbe mit der Glasur entstehen zu lassen, zeichnen sich Doppelbrandfliesen dadurch aus, dass erst die Scherbe und danach die Glasur in zwei verschiedenen Arbeitsschritten gebrannt werden.

Die so hergestellten Fliesen unterscheiden wir in 3 Hauptarten:   Steingutfliesen, Steinzeugfliesen und Feinsteinzeugfliesen.


Steingutfliesen

sind glasierte keramische Fliesen. Sie werden ausschließlich als Wandfliesen verwendet. Ihre durchsichtige oder auch undurchsichtige keramische Glasur wird in der Regel in einem zweiten Brennvorgang aufgeschmolzen


Steinzeugfliesen

sind glasierte oder unglasierte Fliesen die im Einbrandverfahren hergestellt werden. Sie können sowohl als Wand- als auch als Bodenfliesen eingesetzt werden. Da Steinzeugfliesen, wie die Steingutfliesen auch, nicht absolut frostsicher sind, sollten beide Arten nur in Innenbereichen eingesetzt werden – und ACHTUNG: Wandfliesen sollten nie als Bodenfliesen verwendet werden. Ihre Glasur kann z.B. durch herunterfallende Gegenstände leicht beschädigt werden, die Glasur abplatzen.


Feinsteinzeugfliesen

Feinsteinzeugfliesen sind feinaufbereitete, unglasierte Fliesen mit extrem niedriger Wasseraufnahme (DIN EN 176 - Gruppe B1). Das bewirkt, dass diese Fliesen weitgehend unempfindlich gegen Verschmutzungen sind und gut gereinigt werden können. Daneben haben Feinsteinzeugfliesen alle weiteren Vorteile unglasierter Oberflächen: hohe Strapazierfähigkeit und geringen Oberflächenverschleiß.

Glänzende Feinsteinzeugfliesen sind poliert. Um den Glanz zu erreichen, werden ca. 0.5 mm der Oberfläche abgeschliffen. Durch diesen Vorgang werden sog. Microkapilare im Material geöffnet. In diesen Öffnungen können sich selbstverständlich Schmutz, Flüssigkeiten und andere Stoffe festsetzten. Sollten Sie planen, diese Fliesen in Kantinen, Küchen usw. einsetzen zu wollen, empfiehlt es sich, die Fliesen zu imprägnieren.

  

GÄNGIGE NORMEN UND STANDARDS

Abriebklassen
Glasierte Fliesen werden in folgende Abriebklassen eingeteilt:

Klasse 1: Für Räume mit leichter Beanspruchung, z.B. den Barfuß- und Hausschuhbereich in Bädern und Schlafzimmern oder als Wandbelag.

Klasse 2: Für Räume mit mittlerer Beanspruchung, wie den allgemeinen Wohnbereich im Wohn- und Esszimmer.

Klasse 3: Für Räume mit mittelstarker Beanspruchung, z.B. in Dielen, Fluren sowie auf Terrassen und Balkonen.

Klasse 4: Für Räume mit hoher Beanspruchung, z.B. in Hauseingängen, Küchen, Arbeits- und Wirtschaftsräumen.

Klasse 5: Für höchste Beanspruchung in allen Räumen und auf Flächen, die extrem belastet werden, wie z.B. Garagen, Industrielabore usw.

 

Trittsicherheit

Im Gegensatz zu gewerblichen Bereichen, in denen für die Verlegung von Fliesen Standards vorgeschrieben sind, existieren diese im privaten Bereich nicht. Doch was für gewerbliche Bereiche vorgeschrieben und als richtig anerkannt wird, kann auch für den privaten Bereich nicht falsch sein. Wir möchten Sie deshalb im Nachstehenden mit einigen gewerblichen Vorschriften vertraut machen.

Je nach Neigungswinkel (Gefälle) der auf der Fläche zu verlegenden Bodenfliesen gelten unterschiedliche Bewertungsgruppen:  von 3 bis 10° (R9), 10 - 19° (R10), 19 - 27° (R11),    27 - 35° (R12) und über 35° (R13). In den  Bewertungsgruppen geht es um einen geringen, normalen, erhöhten, großen oder sogar sehr großen "Haftreibwert". Die zu verlegenden Fliesen müssen den spezifizierten Anforderungen gerecht werden - trittsicher sein.

Wenn fettige, "pastöse" oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen können (z.B. in Schlachtereien und Tankstellen), müssen Fliesen einen "Verdrängungsraum" besitzen, der nach vier V-Klassen bewertet wird.

Um die Gefahr des Ausrutschen zu definieren hat der Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) nassbelastete Barfußbereiche in drei Bewertungsgruppen eingeteilt. Der Neigungswinkel ist auch hier das Maß der Rutschhemmung und führt zur Zuordnung des Bodenbelags in die Bewertungsgruppen A (Mindestneigungswinkel 12°), B (Mindestneigungswinkel 18°) oder C (Mindestneigungswinkel 24°). Die Bewertungsgruppen gelten übrigens trotz der Definition über den Neigungswinkel nur für ebene Böden. Wer im Nassbereich also einen geneigten Boden verfliesen will, muss noch höhere Anforderungen an die Rutschhemmung des Bodenbelags stellen.

"Weitgehend trockene Barfußgänge", "Umkleideräume", "weitgehend trockene Sauna- und Ruhebereiche" usw. müssen mit Fliesen der Bewertungsgruppe A ausgestattet sein. Die Bewertungsgruppe B ist anzuwenden bei weitgehend nassen Barfußgängen, für Beckenböden verschiedenster Art und für Planschbecken. Die Bewertungsgruppe C schließlich ist Vorschrift bei ins Wasser führenden Treppen oder sog. Durchschreitebecken.

 

PRAKTISCHE TIPPS

Die Auswahl der Fliesen nach Form und Farbe ist natürlich Geschmackssache. Nur sollten bei Kauf auch praktische und sicherheitstechnische Erwägungen nicht außen Acht gelassen werden. Deshalb denken Sie bitte auch daran:

Fliesen auf Balkonen und Terrassen sind besonders hohen Beanspruchungen durch Witterungseinflüssen ausgesetzt (Sonneneinstrahlung, Temperatur- schwankungen Nässe). Sie müssen frostsicher sein. Balkone und Terrassen sind Nassbereiche.

Treppen können mit verschiedenen Fliesen belegt werden. Besonders wichtig ist hier die Trittsicherheit. Treppen sind immer eine Stolperquelle mit u.U. hoher Rutschgefahr.

Der Fliesenhandel bietet Ihnen für die Selbstverlegung der Fliesen alle notwendigen Werkzeuge, Zubehör und Informationen an. Die Verlegung ist aber für den Laien oft nicht ganz unproblematisch, besonders in Nassbereichen und auf Treppen. Überlegen Sie deshalb bitte auch, ob Sie die Arbeiten nicht doch durch einen geübten Fachmann ausführen lassen wollen – mit Garantie nach VOB.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


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